PFLEGEBERATUNG
NIEDERSACHSEN

Ihr verlässlicher Partner für den Beratungsbesuch nach § 37.3

Illustration einer Beratungssituation


Pflegegeld-Empfänger:innen stehen vor vielen Fragen: Wie funktioniert der gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuch? Welche Vorteile bietet er mir? Was muss ich beachten?

Mit der Pflegeberatung Niedersachsen erhalten Sie kompetente Unterstützung und individuelle Beratung – bequem bei Ihnen zu Hause oder telefonisch. Wir begleiten Sie zuverlässig bei allen Fragen zum Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI und helfen Ihnen, Ihr Pflegegeld weiterhin sicherzustellen.

JETZT TERMIN VEREINBAREN - SCHNELL & UNKOMPLIZIERT!

Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 – was ist das?

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Dieser Besuch dient dazu, die Qualität Ihrer häuslichen Pflege zu sichern und wertvolle Tipps zur Pflege zu erhalten.

Für wen ist der Beratungsbesuch Pflicht?

  • Pflegegrad 2-5
  • Sie erhalten Pflegegeld, aber keine professionelle Pflegesachleistung
  • Häusliche Pflege durch Angehörige oder private Pflegepersonen

Ihre Vorteile

für den Beratungseinsatz bei uns:

Pflegegeld sichern

Pflegegeld sichern

Ihr Anspruch bleibt erhalten – wir kümmern uns um alles.

Fristen immer im Blick

Fristen immer im Blick

Wir erinnern Sie rechtzeitig an wichtige Termine.

Beratung durch Fachkräfte

Beratung durch Fachkräfte

Kompetente und erfahrene Pflegeberater:innen.

Online oder vor Ort

Online oder vor Ort

Beratung bei Ihnen zu Hause oder per Video.

Schnelle Terminvergabe

Schnelle Terminvergabe

Kurzfristige Termine – ohne lange Wartezeiten.

Einfache Abwicklung

Einfache Abwicklung

Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie.

Kostenfrei

Kostenfrei

Die Pflegekasse übernimmt die Beratungskosten.

Rechtliche Sicherheit

Rechtliche Sicherheit

Pflicht erfüllen und Kürzungen vermeiden.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 2 haben und ihre Pflege zu Hause durch Angehörige oder private Pflegepersonen sicherstellen.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was ist der Unterschied?

Pflegegeld:
Wird direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt und kann frei verwendet werden.
Pflegesachleistungen:
Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Gut zu wissen

Es ist möglich, beide Leistungen zu kombinieren – die sogenannte Kombinationsleistung. Lassen Sie sich beraten, welche Option für Sie am besten ist!

Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen - wir helfen Ihnen weiter!

Ablauf der Pflegeberatung durch den Lebensbaum

Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 ist einfach und unkompliziert. So läuft sie ab:

  1. 1
    TerminvereinbarungKontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir finden schnell einen passenden Termin.
  2. 2
    Individuelle BeratungUnsere erfahrenen Pflegeberater:innen kommen zu Ihnen nach Hause oder beraten Sie telefonisch. Sie erhalten wertvolle Tipps zur Pflege und Hilfsmittelversorgung.
  3. 3
    Bestätigung für die PflegekasseNach dem Gespräch erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Pflegekasse, sodass Ihr Pflegegeld weiterhin gesichert ist.

Kompetent. Einfühlsam. Persönlich.
Jetzt Beratung anfordern!

FAQs

Häufig gestellte Fragen:

Müssen Pflegegeld-Empfänger:innen die Beratung verpflichtend machen?
Ja, wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist der Beratungsbesuch gesetzlich vorgeschrieben.
Wie oft ist der Beratungsbesuch erforderlich?
Pflegegrad 2 & 3: Alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5: Alle 3 Monate
Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch nicht wahrnehme?
Wenn die Beratung nicht erfolgt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Was kostet die Pflegeberatung?
Für Sie kostenlos! Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
Was sind die Vorteile des Beratungsgespräch nach § 37.3?

Das Beratungsgespräch hilft Ihnen, Ihr Pflegegeld weiterhin zu erhalten, da es gesetzlich vorgeschrieben ist. Darüber hinaus bietet es viele praktische Vorteile:

  • Sicherheit: Sie erfüllen die gesetzliche Pflicht und vermeiden Kürzungen durch die Pflegekasse.
  • Beratung: Sie erhalten individuelle Tipps und Empfehlungen zur häuslichen Pflege, zu Hilfsmitteln und Entlastungsleistungen.
  • Unterstützung für Angehörige: Pflegende Angehörige bekommen wichtige Informationen und Hinweise zur Entlastung.
  • Frühzeitiges Erkennen von Problemen: Veränderungen im Pflegebedarf können rechtzeitig erkannt und angepasst werden.
Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Pflegegeld-Empfänger:innen müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch durchführen lassen, abhängig vom Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 & 3: mindestens alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 & 5: mindestens alle 3 Monate

Die Fristen beginnen mit dem Bewilligungsdatum des Pflegegelds bzw. dem letzten Beratungstermin. Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

💡 Tipp: Wir erinnern Sie rechtzeitig an Ihre nächsten Termine – damit Sie nichts verpassen.